Montag, 25 09 2023

Grußwort des Landesvorsitzenden

Andresa Beck, LandesvorsitzenderDie Standesbeamtinnen und Standesbeamten aus Mecklenburg-Vorpommern heißen Sie auf den Internetseiten ihres Fachverbandes herzlich willkommen!

Jeder, der mit einem Standesbeamten oder dem Standesamt zu tun hat denkt sofort an das Heiraten. In der alltäglichen Arbeit sind die Standesbeamtinnen und Standesbeamten aber überwiegend mit vielen anderen Aufgaben beschäftigt, wie z.B. mit der Beurkundung und Fortschreibung von Geburten und Sterbefällen, Erklärungen zu Namensänderungen, Ausstellen von Personenstandsurkunden usw.. Sie sehen also die Arbeit der Standesbeamten ist vielfältig und man muss nicht unbedingt den Bund für das Leben eingehen, um einmal mit einem Standesbeamten in Kontakt zu kommen.



Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern mit unserem Internatangebot Informationen über die Arbeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in unserem Bundesland näher bringen, aber auch den Standesbeamtinnen und Standesbeamten selbst eine Plattform zur gegenseitiger Hilfestellung anbieten.

Dies ist um so wichtiger, da am 1. Januar 2009 das „Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts“ in Kraft trat und die Landesgesetzgebung entsprechend angepasst wurde.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
    • Personenstandsfälle von Deutschen im Ausland können künftig auf Antrag vom Wohnsitzstandesamt beurkundet.

    • Krankenhäuser und Heime müssen ab 1. Januar 2009 die Geburten bzw. Sterbefälle schriftlich anzeigen. Bestatter können dies im Auftrag ebenfalls schriftlich tun, wenn Sie bei der Handwerkskammer oder IHK registriert sind.

    • Abstammungsurkunden und Familienbücher werden nicht mehr ausgestellt.

    • Auf Daten, die nicht entscheidend sind für die standesamtlichen Beurkundungen, wird künftig verzichtet (Berufe, akademischen Grade).

    • Die Standesbeamten erhalten künftig mehr Entscheidungskompetenz bei der Berichtigung von fehlerhaften Einträgen in den Personenstandsregistern. Bisher waren hier die meisten Entscheidungen dem Richter am Personenstandsgericht vorbehalten.

    • Für die Personenstandsregister gelten neue Aufbewahrungsfristen: Eheregister – 80 Jahre, Geburtenregister - 110 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Nach Ablauf der genannten Fristen sind die Unterlagen dem Stadtarchiv zu übergeben. Dies soll zum einen die Standesämter entlasten und andererseits die Forschung für Wissenschaftler und Genealogen erleichtern.

    • veränderte Verwaltungsgebühren,

  • perspektivisch können jegliche Personenstandsurkunden – egal wo der Personenstandsfall beurkundet wurde - beim Wohnsitzstandesamt angefordert werden.

Kernpunkt der Reform ist die ausschließliche elektronische Speicherung der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen und der damit verbundene Verzicht auf gedruckte Register. Auch bei den Mitteilungen zwischen den Standesämtern, weiteren Behörden und Gerichten sollen die Daten künftig elektronisch übermittelt werden. Die technischen Voraussetzungen liegen in M-V hierfür noch nicht flächendeckend vor. Der Gesetzgeber räumt für die Umsetzung zwar eine Frist bis 2013 ein. Im M-V soll jedoch bereits ab Herbst 2009 mit der Einführung der elektronischen Personenstandsregister begonnen werden.

Mit diesen tiefgreifenden Veränderungen im Personenstandsrecht nehmen wir Abschied von Regelungen, die ihren Ursprung in der „Bismarkzeit“ hatten und den Erfordernissen an eine bürgerfreundliche, moderne Verwaltung angepasst werden mussten. Nicht zuletzt werden aber auch mit der schrittsweisen Einführung des e-Gouverments langfristig Millionen Seiten Papier eingespart und damit die Naturressourcen geschont.

In den letzten Wochen des alten Jahres bereiteten sich die Standesbeamtinnen und Standesbeamten intensiv auf die Umsetzung des Reformgesetzes vor. In kurzer Zeit musste für reibungslose Abläufe gesorgt werden. Der zeitliche Rahmen wurde durch den Gesetzgeber sehr eng gesetzt. Dies bereitete zusätzliche Schwierigkeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit unserem Internetangebot haben wir die Möglichkeit gegenseitig Erfahrungen auszutauschen und immer mit den aktuellsten Informationen versorgt zu werden. Mit dem Engagement aller Verbandsmitglieder können wir künftig noch mehr voneinander profitieren. Scheuen Sie sich also nicht – ich freue mich auf Ihre Anregungen und Ideen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Beck
Landesvorsitzender