Für Erbenermittler ist der Zugang zu personenbezogenen Daten existentielle Voraussetzung der Berufsausübung. Die in den Personenstandsurkunden der Standesämter seit 1874 eingetragenen Angaben zu Namen, Geburt, Heirat und Tod sowie Beruf und Konfession sind die Grundlagen der Recherchen nach rechtmäßigen Erben. In der Regel werden durch die Daten der Standesämter die Nachweise im Erbscheinsverfahren vor dem Amtsgericht erbracht.
Der Schutz von personenbezogenen Daten resultiert aus der Sorge vor missbräuchlicher Nutzung. Der Erbenermittler bringt aber personenbezogene Daten zur vorteilhaften Nutzung. Je umfassender personenbezogene Daten vorliegen, umso besser können Erben ermittelt werden.
Für den Umgang mit personenbezogenen Daten ist die korrekte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für die im VDEE organisierten Erbenermittler selbstverständlich. Sie erheben die Daten nur im konkreten Einzelfall und geben diese nicht an Dritte weiter.
In den Diskussionen um den Datenschutz werden auch eine inhaltliche Einschränkung und Verknappung personenbezogener Daten gefordert. Dagegen wendet sich der VDEE. Eine Reduzierung der Angaben in Personenstandseinträgen oder die Verkürzung von Speicherfristen der digitalen Daten beschränkt oder verhindert gar die Nutzung von Personendaten z.B. im Erbscheinsverfahren.
Beispiele:
- In Österreich werden auf Geburtsurkunden von verheirateten Müttern deren Geburtsnamen nicht mehr eingetragen;
- Berufe werden nicht mehr in Sterberegister eingetragen;
- Schon in den 1920er Jahren bzw. in der Weimarer Republik wurde auf die Religionsangabe in Urkunden verzichtet;
- Im neuen Bundesmeldegesetz soll die Speicherfrist für Meldedaten nach Wegzug oder Tod einer Person auf fünf Jahre beschränkt werden.
In diesem Sinne wendet sich der Verband gegen Tendenzen, auf Personenstandsurkunden weniger Angaben aufzunehmen bzw. frühzeitig zu vernichten. Gerade bei sehr häufigen Nachnamen sind die in den Personenstandseinträgen derzeit enthaltenen Einträge für eine eindeutige Identifizierbarkeit der Person wichtig.
Um in Zukunft weiter für Nachlassvermögen die Erben finden und den Erbnachweis führen zu können, sind Daten, die nicht einem falsch verstandenen Datenschutz zum Opfer fallen, unerlässlich.
Dem Datenschutz wird durch den für die Datennutzung erforderlichen Nachweis des berechtigten Interesses bereits heute in sehr hohem Umfang Rechnung getragen. Durch diese hohen Zugangsanforderungen besteht aus Sicht des VDEE kein datenschutzrechtlicher Anlass zur Änderung der gegenwärtigen Praxis.
Der VDEE betont, dass durch seine Mitgliedsunternehmen im letzten Jahr wiederum in vielen Erbschaftsfällen Erben ermittelt werden konnten, die ihre Erbschaft antreten konnten. Um diese Leistungen auch künftig im Interesse der unbekannten Erben erbringen zu können, plädiert der VDEE für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen.
Verband Deutscher Erbenermittler e.V.
10119 Berlin, Templiner Straße 10,
Tel. 030 / 246 25 162
Fax 030 / 246 25 163
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Internet:
www.verband-deutscher-erbenermittler.de (www.vdee-ev.de)
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