Der 11. Kongress des Europäischen Verbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten (EVS) fand in diesem Jahr am 19. Und 20. Mai im polnischen Zielona Góra, dem früheren Grünberg statt. Als Vertreter unseres Fachverbandes durfte ich im Auftrag des Vorstandes an dem Kongress teilnehmen. Das war für mich eine neue und beeindruckende Erfahrung, weshalb ich mich auch an dieser Stelle bei unserem Vorsitzenden, Andreas Beck, für die Gelegenheit zur Teilnahme ausdrücklich bedanken möchte.
Die Ankunft der meisten Teilnehmer war bereits am Abend des 18. Mai, was natürlich mit einem großen Hallo verbunden war, weil viele sich von früheren Kongressen oder anderen Fachveranstaltungen kannten. Auch mir waren einige deutsche Kolleginnen und Kollegen nicht unbekannt, so dass schnell Kontakte hergestellt waren. Insgesamt nahmen 185 Teilnehmer aus 17 europäischen Ländern an dem Kongress teil, wobei Polen mit 100 Standesbeamtinnen und Standesbeamten naturgemäß die größte Gruppe stellte. Gleich dahinter folgte aber schon Deutschland mit 26 Teilnehmern aus verschiedenen Bundesländern. Nicht alle Teilnehmerstaaten waren auch Mitglied im EVS, wobei sich die Mitgliederzahl zum Abschluss des Kongresses leicht erhöhte. Die Kongressteilnehmer waren in verschiedenen komfortablen Hotels in Zielona Góra untergebracht, von denen man fußläufig zum Tagungsort, dem Marschallsamt (=Kreisverwaltung) gelangen konnte. Insgesamt waren alle Teilnehmer mit ihrer Unterkunft, der Verpflegung und der Organisation des Kongresses sehr zufrieden, was im Abschlussapplaus für den Gastgeber, dem Präsidenten des polnischen Verbandes der Standesbeamten, Tomasz Brzózka, seinen unüberhörbaren Ausdruck fand. Tomasz Brzózka, der ja durch seine häufige Teilnahme an unseren Verbandstagungen auch bei uns kein Unbekannter ist, hatte in Zielona Gòra, einer westpolnischen Stadt mit ca. 120.00 Einwohnern, sozusagen ein Heimspiel, denn er ist dort selbst Standesbeamter.
Der Kongress des EVS stand unter dem Thema „Wahrheit und Schein in der standesamtlichen Praxis – Problematik von Scheinehen in Europa.“ Den einleitenden Vortrag dazu hielt am ersten Kongresstag Dr. Betty de Hart von der Radboud Universität in den Niederlanden. Sie stellte die Frage, ob das „Phänomen der Scheinehen – ein großes gesellschaftliches Problem?“ sei und beleuchtete dabei dessen „rechtliche und soziokulturelle Aspekte“. Dazu hatte Dr. de Hart eine wissenschaftliche Studie verfasst, dessen nicht überraschende Quintessenz die Feststellung war, dass es objektive Kriterien, um festzustellen, ob eine beabsichtigte Eheschließung eine Scheinehe wird oder nicht, nicht gebe. Auch in der anschließenden Diskussion kam bei vielen Rednern zu Ausdruck, dass sie sich bei der Bewertung dessen eher auf ihr Bauchgefühl verlassen, denn auf objektive Kriterien, die meist ja auch gar nicht vorhanden sind. Länder wie die Schweiz und Italien haben für diese Problematik seit einiger Zeit ziemlich rigide Lösungen: die Anmeldung einer Ehe ist dort nur noch möglich, wenn die Eheschließungswilligen einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel für den Staat besitzen. In den meisten anderen Ländern sind die Standesbeamten mit dem Problem aber größtenteils allein gelassen, woran auch der Kongress nichts ändern konnte. Denn eine Lösung für das Problem Scheinehen wurde weder in diesem, noch in weiteren Vorträgen und auch nicht in den verschiedenen Diskussionsbeiträgen geboten.
Die in diesem Zusammenhang vorgesehene Diskussion über das Thema Zwangsehen fiel leider aus, da die Referentin des Themas aus dringenden persönlichen Gründen ihre Teilnahme absagen musste. So konnten sich die Kongressteilnehmer intensiv einem weiteren Thema widmen: „Nachbeurkundungen der ausländischen Personenstandseinträge“. Warum der Referent zu diesem Thema, Przemyslaw Wypych, Richter am Amtsgericht Krakau, im Titel von nach zu beurkundenden Einträgen und nicht Personenstandsfällen spricht, wurde in seinem Vortrag bald klar: für Richter Wypych sind Nachbeurkundungen unnütze Doppelbeurkundungen, weil ein Personenstandsfall im Herkunftsstaat des Antragstellers in der Regel ja bereits beurkundet sei. Daher sei die Nachbeurkundung eine Amtshandlung, deren Sinn sich unter dem Aspekt der beabsichtigten Harmonisierung des europäischen Zivilstandswesens immer weniger erschließe. Eine Meinung, der man sich durchaus anschließen kann.
Der erste Kongresstag klang aus mit einem festlichen Sinfoniekonzert im Theater der Stadt Zielona Góra, das vom stadteigenen Sinfonieorchester dargeboten wurde. Unser Gastgeber, Tomasz Brzóska, entführte einige Teilnehmer anschließend noch in das Zieloner Nachtleben, was aber folgenlos blieb.
Der zweite Kongresstag war für den Austausch von Neuigkeiten aus dem Personenstandswesen der teilnehmenden Länder vorgesehen. So berichteten Vertreter der Fachverbände, was es seit dem letzten Kongress für Veränderungen in ihren Ländern gab. Erstaunlicher Weise wurden die meisten Vorträge, wie schon am Vortag, in Deutsch gehalten. Und das selbst von den Ländervertreterinnen z. B. aus Lettland oder Ungarn. Ansonsten wurden alle Beiträge simultan in die deutsche, englische, italienische, polnische und slowakische Sprache übertragen, wofür die Übersetzer zum Anschluss des Kongresses mit einem besonderen Applaus versehen wurden.
In den Vorträgen der einzelnen Mitgliedstaaten wurde insbesondere auf das Leitthema des Kongresses, die Scheinehenproblematik und auf den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Verbindungen eingegangen. Dabei zeigte sich, dass einige Länder mit diesem Thema noch ihre Schwierigkeiten haben. Erstaunlich war zu erfahren, wie weit die Elektronisierung des Personenstandswesens in einigen Ländern, insbesondere den osteuropäischen, bereits fortgeschritten ist.
Nach diesen Vorträgen gab Eleonore Bailer als Vertreterin des EVS eine Stellungnahme zum Grünbuch der Europäischen Union zur Harmonisierung des Personenstandswesens in Europa ab. Ein Thema, das sicherlich noch für viel Diskussionsstoff sorgen wird.
Eleonore Bailer war es auch, die dann als Präsidentin des österreichischen Fachverbandes zum Abschluss des Kongresses eine Einladung in visualisierter Form für den 12. Kongress des EVS 2012 in Wien aussprach.
Der Nachmittag des zweiten Kongresstages war für einen Ausflug in das Ethnographische Freilichtmuseum in Ochla, unweit von Zielona Góra, reserviert. In diesem mit europäischen Mitteln ausgebauten Museum sind viele historische Gebäude in Holzbauweise zu besichtigen, mit und in denen beeindruckend die Geschichte von Handwerk und Kunsthandwerk in dieser Region dargestellt wird.
Der Kongress klang am Abend mit einem festlichen Empfang im Palmenhaus aus, das auf dem Zielona Góra, dem Grünberg mitten in der Stadt gelegen ist. Ein beeindruckendes, weithin sichtbares Gebäude aus Glas, das in seiner Art ziemlich einmalig in Europa sein soll. Umgeben ist das Palmenhaus von Weinstöcken, aus denen der Zieloner Wein gewonnen wird. Denn Zielona Góra ist die Weinstadt Polens schlechthin, was alljährlich mit einem Weinfest Anfang September gefeiert wird. Und folgerichtig hat dann auch Bacchus beim abendlichen Empfang seine Aufwartung gemacht und den Kongressteilnehmern den Zieloner Wein zu Kosten gegeben. Eine Geschmacksrichtung, die vermutlich nicht jedermanns Gaumen schmeicheln dürfte und von den Einheimischen ironisch auch als Strumpfwein bezeichnet wird, weil er die Löcher in den Strümpfen zusammenziehen soll.
Um diese Erfahrung und viele Eindrücke bereichert konnte ich am nächsten Tag meine Heimreise per Pkw antreten, die so unproblematisch verlief, wie schon die Anreise.
Heinz Erich Karallus
Standesbeamter
Standeamt Grevesmühlen
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