Montag, 25 09 2023

Erbrecht

Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren in Kraft:

  • Die „weißen TK-Karten werden auch von der Bundesnotarkammer für das ZTR übernommen
  • Bis zu Übergabe sind die Standesämter wieder verpflichtetdie Mitteilungen an die Nachlassgerichte und verwahrenden Stellen bei einem Sterbefall, bei welchem nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder auf einer weißen Karteikarte notiert sind, zu machen.