Freitag, 09 06 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


hier findet Ihr in unregelmäßigen Abständen immer wieder neue Informationen über Gesetzesänderungen, fachliche und sonstige Hinweise. Reinschauen lohnt sich also.

Eure Ingrid Homeyer

Internetseite des BMI personenstandsrecht.de

Das Bundesministerium des Innern hat mit Rundschreiben vom 07.08.2013 über eine neue Internetseite des BMI informiert, die Ihr hier erreichen könnt: http://www.personenstandsrecht.de.

Das Rundschreiben findet Ihr im öffentlichen Downloadbereich. Der Link auf die Seiten ist auch an vorderster Stelle unter Weblinks verfügbar. Auf den Seiten werden viele nützliche und wissenswerte Informationen rund um das Personenstandsrecht und verwandte Rechtsgebiete zur Verfügung gestellt. Diese Internetadresse soll die offizielle Verlautbarungstelle für Informationen des BMI zu den Rechtsgebieten rund um das Personenstandsrecht werden, so dass zukünftig dieses Adresse in der Verwaltungsvorschrift zu finden sein wird. Um bestimmte Informationen abrufen zu können (z. B. die Lister der Standesamtsnummern), ist eine einmalige persönliche Anmeldung bei dem jeweiligen Dienst erforderlich. Das gilt auch für das Newsletter, dass das BMI herausgeben möchte, um zeitnah über Veränderungen auf diesen Rechtsgebieten zu informieren.

Anerkannte Religionsgemeinschaften

Ein Hindu-Tempelverein im westfälischen Hamm hat sich seine Anerkennung als Religionsgemeinschaft gerichtlich erstritten. Der Verein gilt europaweit als Repräsentant des Hinduismus außerdem bestehe „erheblicher religiöser Bedarf“, so die Begründung

http://www.focus.de/panorama/welt/repraesentanten-aus-westfalen-hindu-tempelverein-erstreitet-sich-religioeses-ansehen_aid_1014890.html

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz

Das Personenstandsrechts-Änderungsgesetz

  • vom 07. Mai 2013 wurde am 14. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 23 verkündet und tritt daher zum Teil bereits am 15.Mai 2013 in Kraft

Welche Regelungen sind seit dem 15. Mai in Kraft?

 Änderungen  im PStG

§ 63 Abs. 2 PStG. (Erweiterter Offenbarungsschutz in TSG-Fällen )

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