Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Urteil vom 4.4.2023 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in teilen verfassungswidrig ist. Weitergehende Informationen dazu finden Sie im Internen Bereich unter "Infos/Newsletter".
Andreas Beck
Vorsitzender