Aktuelle Informationen

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Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verfassungswidrig

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Urteil vom 4.4.2023 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in teilen verfassungswidrig ist. Weitergehende Informationen dazu finden Sie im Internen Bereich unter "Infos/Newsletter".

Andreas Beck

Vorsitzender


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Mehr Freiheit im Namensrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium für Justiz hat den Entwurf zum Namensrecht veröffentlicht. Nähre Informationen findet Ihr im Internen Bereich unter Gesetze/Erlasse.

Andreas Beck

Vorsitzender